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Eine Immobilie (auch Liegenschaft oder Anwesen) ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache. (z.B. Haus und Bauland)
Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen, Immobilienportale, Treuhänder, Immobilienverkäufer/Händler und alle die etwas vom Immokuchen abschneiden wollen ;-)
Besondere Regelungen bei Immobilien Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern
Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern höhere Anforderungen an die Verträge. Normalerweise wird ein Vorvertrag erstellt mit Anzahlung und dann der Kauf dem Grunbuchamt angemeldet. Vorverträge sind oft kurz, aber enthalten doch sehr wichtige Details, die teuer werden können! In der Schweiz kann auch direkt das Kaufgesuch an das Grundbuchamt gesandt werden durch den Verkäufer. Die im Verkaufsantrag enthaltenen Anzahlungen, Fristen und DETAILS sind zwar ohne weitere offizielle notarielle Verträge nicht abolut verbindlich, aber in der Regel bezahlt der Käufer ein Reuegeld, das er dann verlieren würde, wenn er die Bestimmungen nicht einhält! Also Vorsicht! Immobilien können, wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z. B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothek) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute.
Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Wert der Liegenschaftab. Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an. Grundstücke sind weitgehend resistent gegen Inflation, weil ihr Wert als „nicht vermehrbares Gut“ langfristig steigende Tendenz hat. Ebenso sicher fällt der Preis jedes auf dem Grundstück stehenden Objektes durch die „Individualität“ des oft nach den Bedürfnissen des ursprünglichen Eigentümers gebauten Objektes, sich ständig ändernde Moden und gesetzlichen Vorschriften und vor allem Abnützung. Je nach Lage des Grundstücks ergibt sich somit für ein Haus oder eine Wohnung eine positive oder (häufiger) eine negative Wertentwicklung. Wertminderungen bei Neubauten in den ersten 10 Jahren sind denkbar! Je nach Lage und Bauart! Langfristig, also bei Betrachtungzeiträumen von mehr als 30 Jahren sollte der knapper werdende Boden dazu führen, dass dessen Wertzuwachs zu einem Inflationsausgleich führt. Entscheindend hierfür ist aber die demografische Entwicklung und vor allem die Entwicklung der betreffenden Region und DIE LAGE und Bauweise!!!!
Eine sichere Anlage sind Immobilien also vor allem dann, wenn die Miete oder die Mietersparnis ausreichend hoch sind, nicht nur alle Kosten sondern auch zukünftig zu erwartende Wertminderungen auszugleichen und eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Mittelfristig hängt der Wert von neuen Immobilien mit dem Baukostenindex zusammen. Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Folgende Unterteilungen sind üblich:
1. keine immobilienwirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaft oder Forstwirtschaft) 2. beabsichtige Nutzung (Bauerwartungsland) 3. rechtlich abgesicherte Nutzung (gewidmetes Bauland) 4. vorbereitete Nutzung (bereits parzelliert und erschlossen) 5. erste Nutzung (noch ungenutzter Neubau) 6. bestehende Nutzung (genutzter Bau) 7. nicht mehr bestehende Nutzung (Leerstand)
Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass sich der Wert einer Immobilie in den ersten fünf Stufen kontinuierlich erhöht. Der Übergang von der ersten zur zweiten und dritten Stufe ist üblicherweise von den prozentual höchsten Wertsteigerungen begleitet. In der sechsten Stufe setzt zumeist eine Wertminderung ein und in der siebten Stufe reduziert sich der Wert stark, unter Umständen sogar unter das Niveau der ersten Stufe, wenn Sanierungen erforderlich sind oder Altlasten bestehen.
Auch die Nähe von Schulen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen wirkt sich auf den Wert meist günstig aus. Bei erstmaliger Erschließung als Baugebiet oder Bauland muss allerdings ein Grundstreifen als Öffentliches Gut abgetreten werden, damit die Gemeinde Straßen und Leitungen bauen kann.
Wertmindernd sind hingegen Immissionen, ein hoher Lärmpegel oder Altlasten - z. B. wenn auf dem Grundstück vorher eine Tankstelle stand und der Boden dadurch verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet kann wertmindernd sein, weil dann meist ein Bauverbot erlassen wird. Wertminderungen oder -steigerungen können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung ab.
Wertermittlung Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken geregelt.
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