Startseite
Immo Solothurn u.U.
    Haus kaufen
       Solothurn
       Feldbrunnen
       Biberist
       Derendingen
       Rüttenen
       Zuchwil
       Bellach
       Gerlafingen
       Koppigen
       Luterbach
       Bettlach
       Ihr Inserat?
    Wohnung kaufen
    Halten
    Recherswil
    Büroraum Gewerbe
    Haus mieten
    Wohnung mieten
    Mietkaution
    Immosuche
Bauland Solothurn
TOP-Datenbanken
Treuhand/Trust
Banken/Finance
Baumessen Schweiz
Versicherung/Assurance
Architekt/Architect
Baumeister/Builder
Elektro/Electric
Telekommunikation
Sanitär/Sanitary
Zimmerleute/Carpenters
SpenglerIn/Tinsmith
Schreiner / Joiner
GipserIn/Plasterer
MalerIn/Painter
MetallbauerIn/Locksmith
BodenlegerIn/Floorer
GärtnerIn/Gardener
Ofenbau / Oven
Aktuell/News
Suche/Info/Search
Region SO + CH

Haus kaufen Region Solothurn Immobilien Solothurn

Ihre Werbung als TOP Partner? Click für Infos!



Aktuelle Verkaufsangebote Häuser / ETW Inserate unter den Ortschaften...

Aktuelle Suchanfragen Haus oder ETW unter den Ortschaften...


Alles zur Region Solothurn


Schönste Altstädte der Schweiz 

























Statt ein neues Haus zu bauen, kann es durchaus auch Sinn machen ein bestehendes zu kaufen! Renoviert oder bewohnbar! Die Wartezeit fällt weg, man kann evt. sofort einziehen und weiss wie das ganze aussieht. Für Laien ist allerdings schwer abzuschätzen, ob der Preis auch gerechtfertigt ist?- Mit welchen grösseren Ersatzanschaffungen ist zu rechnen? Gibt es sogar schwer erkennbare Probleme, wie Wasser/Feuchte, alte/verstopfte Leitungen und andere Altlasten? Wie ist die Isolation, die Heizung? Reden Sie mit Leuten, die erst gerade gebaut/gekauft haben. Fragen Sie, ob Sie Ihr Objekt besichtigen dürfen. hausinfo.ch: Kauf oder Miete...
Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Hausschatzung und Beurteilung...

Hintergrundinfos Begriffe

Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt. Eine Besonderheit des Schweizer Sprachgebrauchs ist, dass Liegenschaft auch etwaige auf dem Grundstück errichtete Gebäude bezeichnet und damit dem deutschsprachigen Begriff Anwesen entspricht. Im Österreichischen Sprachgebrauch werden Immobilien als Realitäten bezeichnet.
Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Es existieren Unterbegriffe, die Immobilien nach ihrer Nutzung differenzieren. Nicht immer sind diese eindeutig definiert:

Gewerbeimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
Sozialimmobilie: Darunter werden Gebäude zusammengefasst, die der Erkennung, Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von akuten Krankheiten dienen (Gesundheitsimmobilien wie Krankenhäuser und Kliniken). Als Sozialimmobilien im engeren Sinne gelten insbesondere Gebäude, die dem Wohnen, der Unterbringung, der Betreuung und der Pflege von alten, behinderten und pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie sozialen Randgruppen dienen. Insofern Seniorenimmobilien wie Altenwohnheime und Pflegeheime, aber auch Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheime oder Obdachlosenheime.
Spezialimmobilie oder auch Sonderimmobilie: Ein Gebäude, das für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt und vorgesehen ist, beispielsweise ein Bahnhof, ein Kraftwerksgebäude oder ein Hotel.
Wohnimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dient.

Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:

1. einen notariell beurkundeten Kaufvertrag
2. die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung),
3. und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z. B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothek) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute.
Für Grundstücke ist je nach Art des Immobilienkaufs eine Grundsteuer zu entrichten...


Zuchwil Emmenholzweg

Steuern sparen! Kurse/Vorlagen Inserate Finanzieren Versichern Heimwerken GönnerInnen Partner/Werbung Impressum