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Rauchmelder



Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung, der Warnung von Personen innerhalb eines Gebäudes und, zum Sach- und Personenschutz, meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder auch der Feuerwehr.

Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff Feuertelegraph für verschiedene elektrische, mechanische und akustische Brandmeldeanlagen (BMA) verwendet. Brandmeldeanlagen müssen heute nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr erstellt werden[1], geplant und errichtet werden.

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