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Solarpanels vergleich

Einsatzzweck bestimmt Solarmodulart !

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Einführung Grundlagen

Ein Solarmodul oder Photovoltaikmodul wandelt das Licht der Sonne direkt in elektrische Energie um. Als wichtigste Bestandteile enthält es mehrere Solarzellen.
Solarmodule werden einzeln oder zu Gruppen verschaltet in Photovoltaikanlagen, kleinen stromnetzunabhängigen Verbrauchern oder zur Stromversorgung von Raumfahrzeugen verwendet. Die Gesamtheit aller Module für eine Photovoltaikanlage nennt man Solargenerator.
Ein Solarmodul wird durch seine elektrischen Anschlusswerte (z. B. Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom) charakterisiert. Diese hängen von den Eigenschaften der einzelnen Solarzellen und der Verschaltung der Solarzellen innerhalb des Moduls ab.

Um den Anforderungen einer Anlage für die Erzeugung von Solarstrom gerecht zu werden, fasst man Solarzellen mittels mehrerer verschiedener Materialien zu einem Solarmodul zusammen. Dieser Verbund erfüllt folgende Zwecke:

- transparente, strahlungs- und witterungsbeständige Abdeckung
- robuste elektrische Anschlüsse
- Schutz der spröden Solarzelle vor mechanischen Einflüssen
- Schutz der Solarzellen und elektrischen Verbindungen vor Feuchtigkeit
- Ausreichende Kühlung der Solarzellen
- Berührungsschutz der elektrisch leitenden Bauteile
- Handhabungs- und Befestigungsmöglichkeit


Aufbau eines typischen Solarmoduls

Eine Glasscheibe (meist so genanntes Einscheiben-Sicherheitsglas, kurz ESG) auf der zur Sonne gewandten Seite.
Eine transparente Kunststoffschicht (Ethylenvinylacetat (EVA) oder Silikongummi), in der die Solarzellen eingebettet sind,
mono- oder polykristalline Solarzellen, die durch Lötbändchen elektrisch miteinander verschaltet sind,
Rückseitenkaschierung mit einer witterungsfesten Kunststoffverbundfolie z. B. aus Polyvinylfluorid (Tedlar) und Polyester,
Anschlussdose mit Freilaufdiode bzw. Bypassdiode (siehe unten) und Anschlussterminal
ein Aluminiumprofil-Rahmen zum Schutz der Glasscheibe bei Transport, Handhabung und Montage, für die Befestigung und für die Versteifung des Verbundes.


Ein Photovoltaikmodul kann zu 96 % recycelt werden. Die weltweit erste Versuchsanlage zum Recycling von kristallinen Siliziumsolarzellen ging 2004 in Freiberg in Betrieb. Dort werden bei Temperaturen um 600 °C die im Modul enthaltenen Kunststoffe verbrannt und zurück bleiben Glas, Metall, Füllstoffe und die Solarzelle. Das Glas und die Metallfraktion werden an entsprechende Recyclingbetriebe weitergegeben. Von der Solarzelle werden die Oberflächenschichten durch einen chemischen Reinigungsschritt (Ätzen) gelöst. Aus dem Silizium der Solarzelle können dann wieder neue Solarzellen hergestellt werden. Bemerkenswert ist, dass wesentlich weniger Energie aufgewendet werden muss, wenn man aus den alten Solarmodulen das Silizium recycelt, als wenn man es neu herstellt.
Für einen qualitativ gleichwertigen Wafer aus Recycling-Silizium braucht man nur 30 % der Energie im Vergleich zu einem neuen Wafer. Recycling ist also ökologisch sinnvoll, da die Energierücklaufzeit geringer wird, das heißt, ein recyceltes Modul spielt den Energieaufwand, den man zur Herstellung gebraucht hat schneller wieder ein als ein Solarmodul aus nicht recycliertem Silizium. Problematisch ist das Recycling, wenn in den Solarzellen Stoffe wie Blei, Cadmium-Tellurid oder Silber verwendet wurden.

Lassen Sie sich also beraten, nich tnur wegen dem Preis, sondern wegen der Leistung, Lebensdauer und Recycling! Unsere KMU haben selber alles Interesse Ihnen das Beste zu liefern, sie wollen ja gute Referenzen für die nächsten Jahre!

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Service und lokale Arbeitsplätze sind mit guter Leistung (Dank perfekter Montage und richtigem Produkt) über Jahre hinweg BILLIGER!!










Bsp AGB Solarfirma

Allgemeine Geschäftsbedingungen ERSAP Solar AG

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ERSAP Solar AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der ERSAP Solar AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die ERSAP Solar AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 8.00 % MwSt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die ERSAP Solar AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der ERSAP Solar AG durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefer- gegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die ERSAP Solar AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ERSAP Solar AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Besonders sind Transportkosten dritter weiterverrechenbar.

§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der ERSAP Solar AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort (innert 1 Arbeitstag) nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die ERSAP Solar AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gewährt die ERSAP Solar AG eine einjährige Garantie für die Tauglichkeit der Kaufsache zum vorausgesetzten Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes, bez. das Lieferdatum des Lieferanten.
Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines Automations-Systems übernimmt die ERSAP Solar AG keinerlei Garantie oder Haftung. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.
Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich der ERSAP Solar AG anzuzeigen und deren Anweisungen zu befolgen. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, der Vornahme der Reparaturen durch Dritte oder der Missachtung der Anweisungen der ERSAP Solar AG wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt.
Die ERSAP Solar AG ist berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in dem Fall ausgeschlossen.
Schlagen die Nachbesserungen fehl und ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware gegen entsprechende Minderung des Kaufpreises behalten.
Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemässen Gebrauch, Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. oder durch mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden.
Gewährleistungsansprüche gegen die ERSAP Solar AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die ERSAP Solar AG zur Reparatur eingeschickt wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
Für Retouren wegen Falschbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.- verrechnet, ebenfalls verlangen wir das ausgefüllte Reparatur- und Rücksendeformular, sowie eine Kopie der Rechnung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ERSAP Solar AG.



§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar, sofort nach Erhalt der Rechnung oder innert 20 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Für Mahnungen wegen Überschreitung der Zahlungsfrist können Mahngebühren erhoben werden. Nach erfolgter 1. Mahnung ohne Reaktion wird die Betreibung eingeleitet.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die ERSAP Solar AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Der gesamte geforderte Rechnungsbetrag ist mittels Einzahlungsschein oder der Bankverbindung auf einmal (eine Zahlung) zu überweisen. Bei Teilzahlung werden die Post/Bankspesen werden am Verursacher nochmal in Rechnung gestellt, zahlbar innert 5 Tagen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
Dächer die für die Montage von Solarkollektoren (Thermie) oder Module (Photovoltaik) gedacht sind, ist der Auftraggeber selber verantwortlich, dass das Dach in einem einwandfreien Zustand ist. Bei der Montage kann es vorkommen, das Ziegel, Schiefer, oder ändliches durch begehung brüchig werden, daher kann die ERSAP Solar AG und ERSAP Solar Bircher, keine Schäden übernehmen. Im Sinne einer langen Lebensdauer sollte unbedingt zuerst an eine Dachsanierung gedacht werden.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 14 Datenschutz
Die ERSAP Solar AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Gerichtsstand
Lüterkofen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Lüterkofen im Oktober 2010

ERSAP Solar AG
Postfach 420
4573 Lohn-Ammannsegg

Gerlafingen EFH Bircher-Schär
Schnottwil EFH Isch Martin Thomas
Biberist Rest. Rössli
Bellach EFH Belloni Alfred,
Lüterkofen EFH Ackermann